Finanzierung
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Die Finanzierung ist einer der drei Teilbereiche der Finanzwirtschaft und umfasst alle betrieblichen Prozesse zur Bereitstellung und Rückzahlung der finanziellen Mittel, die für Investitionen benötigt werden. Darunter fallen alle Maßnahmen von der Beschaffung bis zur Rückzahlung finanzieller Mittel sowie die damit verbundene Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern.
Gliederung der Finanzierung
Finanzierungsformen: Schematische Darstellung
Die Finanzierungformen lassen sich nach der Mittelherkunft (Außenfinanzierung bzw. Innenfinanzierung) und gleichzeitig nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber (Eigenkapitalgeber bzw. Fremdkapitalgeber) gliedern, so dass sich eine Zwei-mal-zwei-Matrix ergibt:
- Außenfinanzierte Fremdfinanzierung = Kreditfinanzierung
- Außenfinanzierte Eigenfinanzierung = Beteiligungsfinanzierung
- Innenfinanzierte Eigenfinanzierung = Selbstfinanzierung
Innenfinanzierung
Innenfinanzierung ist eine Finanzierung durch Thesaurierung (Einbehaltung) vergangener Gewinne. Dazu müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Dem Unternehmen fließen liquide Mittel aus dem innerbetrieblichen Umsatz- und Leistungsprozess zu
- Dem Zufluss steht keine zahlungswirksame Auszahlung gegenüber.
Ein Maß für das Innenfinanzierungspotenzial stellt die Cash-Flow-Kennzahl, vereinfacht der Einzahlungsüberschuss, dar.
Selbstfinanzierung
Auch in diesem Punkt wird zwischen zwei möglichen Finanzierungsunterpunkten getrennt:
- offene Selbstfinanzierung: Gewinnthesaurierung: Bildung von Gewinnrücklagen
- verdeckte Selbstfinanzierung (stille Selbstfinanzierung): Auflösung von stillen Rücklagen
Bei der offenen Selbstfinanzierung werden die ausgewiesenen Gewinne entweder vollständig oder zumindest zu einem Teil einbehalten. Werden sie ganz einbehalten, verzichten die Gesellschafter auf ihren Gewinn, wohingegen Kapitalgesellschaften nur einen Teil einbehalten dürfen. Wird der Gewinn ausgeschüttet und gleichzeitig eine Kapitalerhöhung um den Betrag des Gewinns durchgeführt, können - in Abhängigkeit vom Steuersystem - Steuern gespart werden. Dieser Sachverhalt ist auch als „Schütt-aus-hol-zurück-Methode“ bekannt.
Die verdeckte oder stille Selbstfinanzierung ist in zwei Formen möglich: Zum einen durch die Anwendung von zwingenden Gewinnermittlungsvorschriften (beispielsweise Abschreibungen, Rückstellungen) und zum anderen durch die Nutzung von Spielräumen, die das zugrunde liegende Bilanzierungssystem bietet. Stille Reserven resultieren aus dem Vorsichtsprinzip und der Anwendung von Bewertungs- und Bilanzierungswahlrechten und sind zum Teil illegal:
- Überbewertung von Passiva
- Unterbewertung von Aktiva (gemildertes Niederstwertprinzip und Beibehaltungswahlrechte)
- Nichtaktivierung von Vermögen unter Ausnutzung der Bilanzierungswahlrechte (zum Beispiel Nichtaktivierung geringwertiger Wirtschaftsgüter)
- niedriger Ansatz von Vermögensgegenständen (zum Beispiel hohe Abschreibungssätze, evtl. Sonderabschreibungen)
- Unterlassung von Zuschreibungen (zum Beispiel durch Anschaffungskosten/Herstellungskosten-Obergrenze in der Bilanz).
Die Selbstfinanzierung gilt in einigen Situationen als vorteilhaft, da durch sie Steuern gespart werden, die die Krisenfestigkeit eines Unternehmens erhöht und durch ausbleibende Zinszahlungen eine risikoreichere Unternehmensstrategie forciert werden kann. Zugleich kann aber auch Kapital nicht optimal verwendet werden und im Vergleich zu den Marktalternativen könnte sie vergleichsweise „teurer“ (mögliche Kosten durch fehlende Gewinne bei Finanzanlagen) sein.